mfg Immobilienstudio
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 mfG ...mit freundlichen Grüßen - Ihr Studio für den Immobilienmarkt Nürnberg und Franken mit Immobilienbewertung + Finanzierung

Gutachten gerichtsfest oder für Geldinstitute

 

Gegenstand der Bewertung sind...

 

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien
  • besondere Immobilien (z. B. Bauernhaus mit Gastwirtschaft, Seniorenpflegeheim, Hotel)
  • bebaute und unbebaute Grundstücke

 

Denkbare Anlässe für ein Gutachten können sein:

 

  • Vermögenstrennung Erbauseinandersetzungen, Ehescheidung (Zugewinn)
  • Veräußerung bei Betreuung
  • Verkauf oder Erwerb einer Immobilie
  • Basis für die steuerliche Bewertung (Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer)
  • Basis für gerichtliche Anlässe (Zwangsversteigerung, -verwaltung)

 

Sie benötigen eine fundierte Immobilienbewertung, die in einem Gutachten im "klassischen Verfahren" den Markt- / Verkehrswert nach den Regeln der Wertermittlungsverordnung (WertV) feststellt. Ein auf dieser Basis erzeugtes Gutachten entspricht auch den Anforderungen eines Gerichtsauftrages. Diese Gutachtenvariante ist die richtige Wahl, wenn ein Kompakt-Gutachten nicht ausreicht oder die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.

 

  • Basis für eine Finanzierung (nach den Regeln der BelWertV)

 

In Abstimmung mit Ihrem Finanzierungsinstitut benötigen Sie ein Gutachten, das den Beleihungswert nach den Regeln der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) feststellt.

 

  • Mietwertgutachten

 

Dieses Gutachten ermittelt den marktgerechten Mietzins für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Es hilft Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter aus dem Wege zu räumen (gerichtlich oder außergerichtlich) und kann als Basis für objektive Mietzinsverhandlungen (Erhöhung, Minderung) oder zur Schlichtung  anderer Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis dienen.

 

Vorgehensweise...